Grundsteuererklärung in Hessen
STEUERBERATER FÜR GRUNDSTEUERREFORM 2022
Service für Grundsteuerreform leichtgemacht!
Eigentümerinnen und Eigentümer müssen für jedes Grundstück eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag abgeben, unabhängig davon, ob sie Ihr Grundstück selbst nutzten oder es vermieten.
Wir möchten Sie frühzeitig über die neue Grundsteuer in Hessen informieren. Die neue
Grundsteuer wird zwar erst ab dem Jahr 2025 eingeführt.
Doch bereits im laufenden
Jahr 2022 sind die Kommunen und die Finanzämter im Land darauf angewiesen, dass alle Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Wohnung ihrem Finanzamt eine nur wenige Angaben umfassende Erklärung zum
Grundsteuermessbetrag einreichen.
Abgabezeitraum: 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 Zeit.
Grundsteuerreform 2022
Allein in Hessen betrifft die Grundsteuerreform rund drei Millionen Grundstücke.
Mit der Grundsteuerreform werden neue Bemessungsgrundlagen, hier die Grundsteuermessbeträge, für Zwecke der Grundsteuer ermittelt. Für die neue Grundsteuer wird für alle unbebauten und bebauten Grundstücke des Grundvermögens, und hierzu zählen beispielsweise auch Eigentumswohnungen, der Grundsteuermessbetrag in Hessen unter Anwendung des Flächen-Faktor-Verfahrens nach dem Hessischen Grundsteuergesetz ermittelt.
Unsere Lösung zur Neubewertung von Grundstücken
1
Neubewertung
Den gesamten Bestandes an Grundstücken anhand potentiell variierender Bewertungsmodelle.
2
Berechnung
Grundsteuer berechnen nach dem Fläche-Faktor-Verfahren
3
Übermittlung ans Finanzamt
Erstellung und Übermittlung der Grundsteuererklärung.
Steuerkanzlei Chris Möhlig



Steuererklärung in professionelle Hände geben.
Häufig gestelle Fragen
Most frequent questions and answers (FAQ)
Wer muss wann eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag abgeben?
Wenn Sie zum Stichtag 1. Januar 2022 Eigentümerin oder Eigentümer eines unbebauten oder bebauten Grundstücks, einer Eigentumswohnung oder eines Betriebs der Land- und Unser Informationsangebot für Sie: Besuchen Sie uns im Internet auf www.grundsteuer.hessen.de. Hier beantworten wir Ihnen weitere wichtige Fragen zur neuen Grundsteuer in Hessen und geben viele nützliche Tipps, damit Sie ab dem 1. Juli 2022 gut vorbereitet sind. Sie haben uns im Internet besucht und weiterhin Fragen zu Ihrem konkreten Steuerfall? Dann wenden Sie sich bitte an Ihr örtlich zuständiges Finanzamt. Dies ist für die Grundsteuer das Finanzamt, in dessen Bezirk ihr Grundbesitz liegt. Die Kontaktdaten der Finanzämter in Hessen finden Sie auch auf www.grundsteuer.hessen.de. Forstwirtschaft oder auch nur einzelner land- und forstwirtschaftlicher Flächen sind, haben Sie bitte eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag abzugeben. Hierfür haben Sie vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 Zeit. Vor dem 1. Juli ist das aus technischen Gründen nicht möglich – das ist in ganz Deutschland so.
Was müssen Sie bereits im Jahr 2022 tun?
Eigentümerinnen und Eigentümer müssen für jedes Grundstück, das kann auch eine Eigentumswohnung sein, eine eigenständige Erklärung zum Grundsteuermessbetrag abgeben, und das ganz unabhängig davon, ob sie ihr Grundstück selbst nutzen oder es vermieten. Die Steuerverwaltung weist öffentlich auf die Verpflichtung hin. Die elektronische Abgabe der Erklärung ist verpflichtend (mögliche Ausnahme siehe unten) und kann ab dem 1. Juli 2022 erfolgen.
Was ist der Grundsteuermessbetrag ?
Der Grundsteuermessbetrag ist das Berechnungsergebnis aus den von Ihnen erklärten Angaben (wie z.B. den Flächen) und den vom Finanzamt automatisch beigesteuerten Faktoren. Diesen Messbetrag multipliziert dann Ihre Gemeinde vor Ort mit dem im Jahr 2025 geltenden örtlichen Grundsteuerhebesatz und berechnet so die ab 2025 zu zahlende Grundsteuer. Mit diesem Schreiben möchten wir Sie frühzeitig auf die Abgabe Ihrer Erklärung ab dem 1. Juli 2022 vorbereiten.
Warum gibt es eine veränderte Grundsteuer ab dem Jahr 2025?
Die bisherige Grundsteuer fußt auf veralteten Werten aus dem Jahr 1964. Das ist ungerecht, urteilte das Bundesverfassungsgericht 2018 und so müssen in ganz Deutschland die jahrzehntelang unveränderten Grundlagen ab 2025 durch eine veränderte Grundsteuer ersetzt werden
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