Wegzug aus Deutschland

STEUERKANZLEI CHRIS MÖHLIG

Steuerberater Wegzug aus Deutschland

Wegzugsbesteuerung, Exit Tax und Doppelbesteuerung souverän gestalten. Persönliche Begleitung aus Frankfurt-Nied und Hofheim am Taunus in Rhein-Main-Gebiet. 

Rhein-Main beraten

Persönlich, telefonisch und per Videocall. Auch international für bereits Ausgewanderte.

Spezialisiert auf § 6 AStG

Wegzugsbesteuerung, Exit Tax und internationale Steuerstrukturen aus einer Hand.

Persönlich begleitet

Vom ersten Strukturgespräch bis zur Veranlagung im Wegzugsjahr.

Verschlüsselt arbeiten

Mandantenplattform mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für sensible Unterlagen.

Wer Deutschland verlässt, bleibt steuerlich nicht automatisch außen vor

Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG, die fortbestehende beschränkte Steuerpflicht und die Anwendung internationaler Doppelbesteuerungsabkommen entscheiden darüber, welche Steuerlast tatsächlich entsteht und wann. Wer GmbH-Anteile, Krypto-Bestände oder ein laufendes Einzelunternehmen mitnimmt, steht vor Fragen, die ohne fachkundige Begleitung leicht teuer werden.

Die Steuerkanzlei Chris Möhlig berät Privatpersonen, Freiberufler und Unternehmer aus Frankfurt-Nied und Hofheim am Taunus heraus, deutschlandweit und international per Videocall. Wir begleiten den gesamten Wegzug, von der ersten Strukturüberlegung über die Wohnsitzaufgabe bis zum Jahresabschluss im Wegzugsjahr.

01 / GRUNDLAGEN

Steuerpflicht nach dem Wegzug richtig einordnen

Mit der Aufgabe des deutschen Wohnsitzes endet zwar die unbeschränkte Steuerpflicht, das Verhältnis zum deutschen Finanzamt ist damit aber nicht beendet. Wer in Deutschland weiterhin Einkünfte erzielt, etwa aus Vermietung, gewerblicher Tätigkeit oder Kapitalbeteiligungen, fällt in die beschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 4 EStG. Hinzu kommen Sondertatbestände wie die erweitert beschränkte Steuerpflicht bei Wegzug in ein Niedrigsteuergebiet, die für zehn Jahre nachwirken kann.

Maßgeblich ist nicht das Bauchgefühl, sondern die exakte Prüfung jeder Einkunftsart vor und nach dem Stichtag. Wir analysieren Ihre Einkommensstruktur, klären die Anwendbarkeit des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens und stimmen Veranlagung und Quellensteuern so ab, dass Doppelbelastungen vermieden und Erklärungspflichten zuverlässig erfüllt werden.

02 / KAPITALGESELLSCHAFTEN

Wegzugsbesteuerung bei GmbH-Anteilen und Beteiligungen

Wer beim Wegzug Anteile an Kapitalgesellschaften ab einer Quote von einem Prozent hält, gerät in den Anwendungsbereich der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG. Der Gesetzgeber unterstellt einen fiktiven Verkauf zum Verkehrswert, obwohl real kein Veräußerungserlös fließt. Die Folge ist eine Einkommensteuer auf stille Reserven, die ohne Liquiditätszufluss zu zahlen ist.

Seit der Reform durch das ATAD-Umsetzungsgesetz entfällt die unbefristete zinslose Stundung im EU-Fall, an ihre Stelle tritt eine Ratenzahlung über sieben Jahre, häufig nur gegen Sicherheitsleistung. Eine vorausschauende Strukturierung kann die Steuerlast deutlich senken, etwa durch frühzeitige Ausschüttungen, Holdingstrukturen oder eine zeitlich abgestimmte Wertermittlung.

03 / INVESTMENTS

Exit Tax bei Krypto, Aktien und sonstigen Investments

Mit der jüngsten Verschärfung des § 6 AStG sowie den Diskussionen um eine breitere Vermögensbesteuerung rücken Privatanleger stärker in den Fokus. Wer Bitcoin, Ethereum oder größere Aktiendepots hält, sollte prüfen, ob und in welcher Konstellation eine Wegzugsbesteuerung greift. Bei Krypto-Beständen ist zwischen privaten Veräußerungsgeschäften, gewerblichem Handel und Beteiligungen an Krypto-Strukturen zu unterscheiden.

Im Beratungsgespräch klären wir den steuerlichen Status jedes Vermögensbausteins, die Anschaffungszeitpunkte sowie die zugrunde liegenden Wallets und Depots. Anschließend prüfen wir, ob eine Realisierung vor oder nach dem Wegzug günstiger ist und welche Belege das Finanzamt für Ihre Erklärung benötigt.

04 / ZIELLÄNDER

Doppelbesteuerungsabkommen und Zielländer im Vergleich

Für die meisten Auswanderer ist das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem neuen Wohnsitzstaat das zentrale Regelwerk. Es bestimmt, welcher Staat welche Einkunftsart besteuern darf und welche Anrechnungs- oder Freistellungsmethode greift. Die Auslegung ist im Detail komplex, weil Begriffe wie Ansässigkeit, ständige Wohnstätte oder Mittelpunkt der Lebensinteressen je nach Abkommen unterschiedlich definiert sind.

Vereinigte Arabische Emirate

Null Prozent Einkommensteuer für natürliche Personen, Substanzanforderungen vor Ort.

Portugal

Nachfolgeregime des bisherigen NHR-Status für Forschung und Innovation.

Schweiz

Pauschalbesteuerung ohne Erwerbstätigkeit im Land.

Zypern

Non-Dom-Status, steuerfreie Dividenden für siebzehn Jahre.

Spanien

Beckham-Regime für Zuzügler mit Pauschalsatz.

05 / FRISTEN

Meldepflichten, Fristen und Wohnsitzaufgabe

Die Wohnsitzabmeldung beim Einwohnermeldeamt ist nur der sichtbare Teil eines Wegzugs. Steuerlich entscheidend sind die Meldungen an das Finanzamt, die Mitteilung über das Ende der unbeschränkten Steuerpflicht, gegebenenfalls die Anzeige nach § 6 AStG sowie die Information der zuständigen Stellen bei Sozialversicherung und Krankenkasse.

Im Wegzugsjahr sind in der Regel zwei Veranlagungszeiträume zu erklären, der Zeitraum der unbeschränkten Steuerpflicht bis zum Wegzugstag und gegebenenfalls die beschränkte Steuerpflicht für inländische Einkünfte danach. Versäumte Fristen führen zu Verspätungszuschlägen und können die Anwendung günstigerer DBA-Regeln gefährden.

06 / GESTALTUNGSOPTIONEN

Stundung der Wegzugsteuer und Rückkehrerregelung

Auch nach der Verschärfung des § 6 AStG bleiben Gestaltungsmöglichkeiten bestehen. Innerhalb der EU und des EWR ist eine Ratenzahlung über sieben Jahre vorgesehen, in begründeten Härtefällen kommen Stundungen oder Sicherheitsleistungen in Form von Bankbürgschaften oder verpfändeten Wertpapieren in Betracht.

Für Mandanten, die einen späteren Rückzug nach Deutschland nicht ausschließen, ist die Rückkehrerregelung relevant, weil sie unter bestimmten Voraussetzungen die Wegzugsteuer rückwirkend entfallen lässt. Wir prüfen, ob ein temporärer Wegzug für Sie sinnvoll ist, dokumentieren die Rückkehrabsicht in der gebotenen Form gegenüber dem Finanzamt und überwachen die Fristen über Jahre hinweg.

Wegzug in Planung? Lassen Sie uns sprechen.

Unverbindliches Erstgespräch zur steuerlichen Einordnung Ihrer Situation.

Welche Steuerregelung gilt bei Ihrem Wegzug

Ob Sie als Freiberufler ins Ausland ziehen oder als Selbständiger Betriebsvermögen mitnehmen, steuerlich gelten unterschiedliche Regeln. Die Tabelle zeigt Ihnen auf einen Blick welche Vorschrift Ihre Situation trifft.

§ 6 AStG

Wegzugsbesteuerung

Aussensteuergesetz

§ 4 EStG

Entstrickung

Einkommensteuergesetz

Betrifft Kapitalgesellschaftsanteile
GmbH-Anteile, Aktien, Beteiligungen
Betriebsvermögen
Wirtschaftsgüter aus selbständiger Tätigkeit
Zielgruppe GmbH-Gesellschafter
Startupgründer
Investoren mit ≥1% Beteiligung
Selbständige & Freiberufler
Gewerbetreibende
Digitale Nomaden
Schwelle Mindestens 1% Beteiligung
Innerhalb der letzten 5 Jahre
Keine Mindestgrenze
Jedes Wirtschaftsgut im Betrieb
Auslöser Wegzug aus Deutschland
Fiktive Veräußerung zum Verkehrswert
Verlust des deutschen Besteuerungsrechts
Entnahme aus deutschem Betriebsvermögen
Was besteuert wird Stille Reserven in der Beteiligung
Aktueller Wert minus Anschaffungskosten
Stille Reserven im Wirtschaftsgut
Gemeiner Wert minus Buchwert
Stundung möglich? EU/EWR: Ja
Drittstaaten: Nein
VAE, Schweiz, USA: sofort fällig
Eingeschränkt
Ratenzahlung in Sonderfällen möglich
Rückkehr-Regelung Rückgängig möglich
Bei Rückkehr innerhalb von 7 Jahren
Eingeschränkt
Nur bei unverändertem Betriebsvermögen
Typisches Beispiel 10% GmbH-Anteil, EK 50.000 Euro, Wert heute 500.000 Euro. Beim Wegzug werden 450.000 Euro fiktiv versteuert. IT-Freelancer zieht in die VAE und nimmt Laptop, Software-Lizenzen und Kundenstamm mit.
Wichtig: Beide Regelungen können gleichzeitig greifen. Ein GmbH-Gesellschafter der auch freiberuflich tätig ist und ins Ausland zieht, fällt in beide Kategorien. Eine frühzeitige steuerliche Beratung vor dem Wegzug ist in jedem Fall empfehlenswert.
UNSER ABLAUF

Wie wir Sie beim Wegzug begleiten

Vier klar abgegrenzte Schritte vom Erstgespräch bis zur abgeschlossenen Veranlagung.

01

Erstgespräch

Wir hören zu, ordnen Ihre Situation ein und zeigen die nächsten Schritte. Unverbindlich, persönlich oder per Videocall.

02

Analyse und Strategie

Vermögensstruktur, Zielland und Wegzugsstichtag werden geprüft. Sie erhalten einen konkreten Fahrplan mit Optionen.

03

Umsetzung

Strukturierung, Bewertungen, Anzeigen, Stundungsanträge. Wir koordinieren Finanzamt und Behördenkommunikation.

04

Laufende Begleitung

Veranlagung im Wegzugsjahr, beschränkte Steuerpflicht, Stundungsraten. Auch nach dem Umzug bleiben wir an Ihrer Seite.

FAQ

Häufige Fragen zum Wegzug aus Deutschland

Die Wegzugsbesteuerung erfasst natürliche Personen, die vor ihrem Wegzug mindestens sieben Jahre innerhalb der letzten zwölf Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren und Anteile an einer Kapitalgesellschaft von mindestens einem Prozent halten. Maßgeblich ist die Aufgabe des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts. Auch die unentgeltliche Übertragung der Anteile an eine im Ausland ansässige Person löst den Tatbestand aus. Besteuert wird der fiktive Veräußerungsgewinn, also die Differenz zwischen dem aktuellen Verkehrswert und den ursprünglichen Anschaffungskosten der Anteile. Da kein Geld fließt, entsteht eine reine Steuerbelastung auf Papiergewinne, die bei werthaltigen GmbHs schnell sechsstellige Beträge erreicht. Ohne strukturierte Vorbereitung wird der Wegzug damit zum Liquiditätsproblem.

Die Höhe ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Verkehrswert der Anteile zum Wegzugsstichtag und den Anschaffungskosten, multipliziert mit dem persönlichen Einkommensteuersatz und dem Teileinkünfteverfahren. Bei einer GmbH mit einem Unternehmenswert von einer Million Euro und vernachlässigbaren Anschaffungskosten ergibt sich eine Bemessungsgrundlage von rund 600.000 Euro nach dem 60-Prozent-Ansatz, woraus je nach Spitzensteuersatz und Solidaritätszuschlag rund 270.000 Euro Steuer resultieren können. Diese Zahl ist eine Faustformel, im Einzelfall verändern Verlustvorträge, Sonderausgaben oder Optionsbesteuerungen das Ergebnis erheblich. Eine belastbare Berechnung setzt eine fundierte Unternehmensbewertung nach IDW S 1 oder einem vereinfachten Ertragswertverfahren voraus, die wir gemeinsam mit Ihnen vorbereiten.

Eine pauschale Antwort gibt es nicht, weil die optimale Wahl von Einkunftsstruktur, Lebensplanung und persönlicher Risikoneigung abhängt. Die Vereinigten Arabischen Emirate punkten mit einer Einkommensteuer von null Prozent für natürliche Personen, verlangen aber tatsächliche Substanz vor Ort. Portugal hat das klassische NHR-Regime durch ein engeres Nachfolgemodell für Forschung und Innovation ersetzt, bleibt aber für bestimmte Zielgruppen interessant. Die Schweiz bietet die Pauschalbesteuerung für Personen ohne Erwerbstätigkeit im Land. Zypern lockt mit dem Non-Dom-Status und einer steuerfreien Behandlung von Dividenden für siebzehn Jahre. Spanien bietet das Beckham-Regime für Zuzügler. Welches Land im konkreten Fall passt, klären wir im Erstgespräch anhand Ihrer Zahlen und Ihrer Lebensplanung.

In aller Regel ja, zumindest für das Wegzugsjahr selbst. Das Finanzamt erwartet eine Veranlagung für die Zeit der unbeschränkten Steuerpflicht bis zum Wegzugstag, gegebenenfalls ergänzt um die Erklärung zu inländischen Einkünften nach dem Wegzug. Wer in Deutschland weiterhin Mieteinnahmen, Gewerbeeinkünfte oder Kapitalbeteiligungen hat, bleibt für diese Einkünfte beschränkt steuerpflichtig und muss jährlich erklären. Auch nach Auslaufen der unbeschränkten Steuerpflicht können Erklärungspflichten fortbestehen, etwa bei der erweitert beschränkten Steuerpflicht nach § 2 AStG oder bei laufenden Stundungsraten zur Wegzugsteuer. Wir übernehmen die deutsche Veranlagung und stimmen sie mit Ihrer Erklärung im neuen Wohnsitzstaat ab.

Ein temporärer Wegzug muss steuerlich kein Nachteil sein. Die Rückkehrerregelung des § 6 AStG sieht vor, dass die Wegzugsteuer rückwirkend entfällt, wenn die Rückkehr innerhalb von sieben Jahren erfolgt, unter bestimmten Voraussetzungen verlängerbar auf zwölf Jahre. Bedingung ist, dass die Beteiligung im Wegzugszeitraum nicht veräußert wird und die Rückkehrabsicht von Anfang an glaubhaft dokumentiert ist. In der Praxis bedeutet das, die Absicht bereits beim Wegzug schriftlich gegenüber dem Finanzamt zu erklären und über die Jahre durch Nachweise zu untermauern. Wer diese Möglichkeit nutzen möchte, sollte sie früh in die Planung einbeziehen.

Bei privaten Krypto-Beständen kommt es darauf an, ob diese als wesentliche Beteiligung qualifizieren oder als sonstige Wirtschaftsgüter im Privatvermögen gehalten werden. Reine Privatbestände unterliegen nicht direkt § 6 AStG, allerdings können andere Tatbestände greifen, etwa bei Token, die einer Kapitalgesellschaft ähneln, oder bei Beteiligungen an Krypto-Fonds und Staking-Pools. Maßgeblich ist die genaue Einordnung jedes Bestands. Praktisch sollten Wallet-Stände, Anschaffungszeitpunkte und Kostenbasis vor dem Wegzug sauber dokumentiert sein, weil das Finanzamt im Streitfall die Beweislast nicht trägt.

Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung sowie nach individuell vereinbarten Honorarsätzen für Beratungsleistungen jenseits der klassischen Steuererklärung. Ein Erstgespräch ist häufig in einem überschaubaren Rahmen möglich, weil viele Auswanderer zunächst eine grobe Orientierung suchen. Für die eigentliche Wegzugsbegleitung kalkulieren wir transparent auf Stundenbasis oder als Festpreis, abhängig vom Umfang Ihrer Vermögenswerte, der Anzahl der Beteiligungen und dem gewünschten Tiefgang der Strukturierung.

Ja, der überwiegende Teil unserer Wegzugsmandate läuft mittlerweile vollständig digital. Wir arbeiten mit einer verschlüsselten Mandantenplattform, in die Sie Belege, Verträge, Bewertungen und Korrespondenz hochladen, alle Beratungsgespräche finden per Videocall statt. Für Mandanten in der Region Frankfurt und Rhein-Main bleibt das persönliche Gespräch in Frankfurt-Nied oder Hofheim am Taunus selbstverständlich möglich. Nach dem Wegzug ist die digitale Begleitung in der Regel die einzige praktikable Option.

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Ihre Ansprechpartner für den Wegzug

Wir sind eine inhabergeführte Steuerkanzlei mit Standorten in Frankfurt-Nied und Hofheim am Taunus. Schwerpunkte sind internationales Steuerrecht, Unternehmensbesteuerung und die steuerliche Begleitung von Wegzügen aus Deutschland. Wir beraten Privatpersonen, Freiberufler und Unternehmer aller Branchen, deutschlandweit und international per verschlüsselter Mandantenplattform.

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