StBVV Vergütungsrechner
Berechnung nach Tabelle B (§16 StBVV)
Gegenstandswert: -
Volle Gebühr (Tabelle B): -
Zehntelsatz (11/10): -
Nettohonorar: -
Pauschale Auslagen (20%, max. 10€): -
Zwischensumme netto: -
Umsatzsteuer (19%): -
Gesamtvergütung (Brutto): -
Hinweis: Diese Berechnung basiert auf der Tabelle B (§16 StBVV) für Abschluss- und Jahresabschlussarbeiten. Der Zehntelsatz beträgt 11/10 einer vollen Gebühr. Die pauschalen Auslagen werden mit 20% der Gebühr berechnet, maximal jedoch 10 Euro.