Steuerberatung in Frankfurt-Nied: Steuerangelegenheiten in die richtigen Hände geben

Einzelwertberichtigung bei Kreditinstituten

Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind bei Kreditinstituten Einzelwertberichtigungen (EWB) von Kundenforderungen (§ 15 der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute vom 11. Dezember 1998 – RechKredV – BGBl. I S. 3658) steuerlich nur anzuerkennen, soweit sie im Einklang mit den Grundsätzen im BMF-Schreiben vom 21. März 2024 gebildet werden.

Anwendung von BMF-Schreiben und gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder; BMF-Schreiben und gleich lautende Erlasse, die bis zum 14. März 2024 ergangen sind

Mit der „Eindämmung der Normenflut im Steuerrecht“ wurde ein Prozess zur dauerhaften Reduzierung von steuerlichen Verwaltungsvorschriften eingeleitet, mit dem in den Jahren 2005 bis 2010 knapp 4.000 nicht mehr benötigte BMF-Schreiben aufgehoben wurden. Um die Aktualität des Bestands an steuerlichen BMF-Schreiben zu gewährleisten, wird in Fortführung dieses Prozesses seit 2011 jährlich eine Positivliste der ab […]