Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe im Januar 2026: -11,1 % zum Vormonat
Der reale (preisbereinigte) Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im Januar 2026 gegenüber Dezember 2025 saison- und kalenderbereinigt um 11,1 % gesunken. Ohne die Berücksichtigung von Großaufträgen war der Auftragseingang um 0,4 % niedriger als im Vormonat.
Produktion im Januar 2026: -0,5 % zum Vormonat
Die reale (preisbereinigte) Produktion im Produzierenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im Januar 2026 gegenüber Dezember 2025 saison- und kalenderbereinigt um 0,5 % gesunken. Im weniger volatilen Dreimonatsvergleich war die Produktion von November 2025 bis Januar 2026 um 0,9 % höher als in den drei Monaten zuvor.
Mögliche Ansprüche einer gegen das Corona-Virus geimpften Person wegen behaupteter Impfschäden gegen den Hersteller des Impfstoffs
Der BGH hat erstmalig über Auskunfts- und Haftungsansprüche entschieden, die eine gegen das Corona-Virus geimpfte Person wegen behaupteter Impfschäden gegen den Hersteller des Impfstoffs geltend macht. Der Senat hat auf die Revision der Klägerin das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen (Az. VI ZR 335/24).
Steuern
Ob beim Einkaufen, an der Zapfsäule, beim Biertrinken oder Heizen – jeder zahlt Steuern. Sie sind die wichtigste Einnahmequelle des Staates. Jeder eingenommene Steuer-Euro fließt in die Gesamtmasse des Staatshaushalts, aus dem die Ausgaben für das Gemeinwohl finanziert werden. Erfahren Sie mehr über die Steuereinnahmen und wie diese verwendet werden.
BMF-Schreiben zu den Anwendungsfragen zu § 55 Absatz 4 Insolvenzordnung (InsO)
Änderung des BMF-Schreibens vom 11. Januar 2022 (BStBl I S. 116) und des BMF-Schreibens vom 20. Mai 2015 (BStBl I S. 476), ergänzt durch BMF-Schreiben vom 18. November 2015 (BStBl I S. 886)
Auskunft über den steuerfreien Anteil einer deutschen Rente i.S.d. Nummer 14 Buchstabe e Ziffer i des Protokolls zum deutsch-italienischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 18. Oktober 1989
Nach Nummer 14 Buchstabe e Ziffer i des Protokolls zum Abkommen vom 18. Oktober 1989 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung werden Ruhegehälter und alle anderen wiederkehrenden oder einmaligen Bezüge, die in Italien ansässigen […]
Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
Mit dem BMF-Schreiben werden zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts aktualisierte Vordruckmuster bereitgestellt.