Eine Arbeitsstunde kostete im Jahr 2025 durchschnittlich 45,00 Euro
Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs in Deutschland haben im Jahr 2025 durchschnittlich 45,00 Euro für eine geleistete Arbeitsstunde gezahlt. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, zahlten deutsche Arbeitgeber im Jahr 2025 gemessen am Durchschnitt der EU von 34,90 Euro rund 29 % mehr für eine Stunde Arbeit.
EU-Kommission schlägt Plan für einfachere, klarere und besser durchgesetzte EU-Vorschriften vor
Die EU-Kommission hat ihren Plan zur Modernisierung der EU-Gesetzgebung vorgelegt, um sicherzustellen, dass die Rechtsvorschriften klarer, einfacher und effizienter durchgesetzt werden, auf soliden Fakten beruhen und besser auf die Bedürfnisse der Bürger und Unternehmen abgestimmt sind.
ECON-Initiativberichtsentwurf skizziert Eckpunkte für ein „28. Steuerregime“
Mit dem Entwurf einer Entschließung des Ausschusses ECON zur Machbarkeit eines „28. Steuerregimes“ konkretisiert das EU-Parlament die Debatte um einen optionalen, EU-weit nutzbaren steuerlichen Zusatzrahmen. Im Vordergrund steht kein vollständiges Parallel-Steuersystem, sondern ein modularer Ansatz, der grenzüberschreitende Aktivitäten durch Standardisierung, digitale Verfahren und mehr Rechtssicherheit erleichtern soll.
Einordnung in Größenklassen gemäß § 3 Betriebsprüfungsordnung 2000 (BpO 2000)
Grundsätze zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes
Änderung des BMF-Schreibens vom 14. Juni 2024 (BStBl I S. 1086) zu den Grundsätzen zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes
Lars Klingbeil im Interview mit der WirtschaftsWoche
„Wir beseitigen 20 Jahre Reformstau. Die Reform der privaten Altersvorsorge, das Investitionspaket, der Bauturbo, das Tariftreuegesetz, das erste Rentenpaket – das alles ist bereits umgesetzt“, so Lars Klingbeil gegenüber der WirtschaftsWoche. Im Interview sprach der Bundesfinanzminister unter anderem über die Wirtschaft in Deutschland und finanzielle Entlastungen.
Vordruckmuster für den Nachweis der Eintragungals Steuerpflichtiger (Unternehmer) (USt 1 TN)
Mit dem BMF-Schreiben wird das Muster für den Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) (USt 1 TN) neu bekannt gegeben.